AGB Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vermieter:
LDGG Immobilien GmbH

Labesstr. 7

27404 Zeven 

info@ldgg.de

 

Geschäftsführer: Fynn Kliemann

 

2. Nutzungszwecke/Belegungszahl

Das Ferienmietobjekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden.

 

1. Anreise / Abreise 

Die Anreise ist ab 15 Uhr möglich und die Abreise muss bis spätestens 11 Uhr erfolgen. 

 

3. Bezahlung 

Der Mietbetrag wird während des Buchungsprozesses vollständig gezahlt. 

 

4. Rücktritt 

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung bei der LDGG Immobilien GmbH an vermietung@ldgg.de.

Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet: 

 

  • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 14. Tag vor Mietbeginn fallen keine Rücktrittskosten an
  • vom 14. Tag bis 8. Tag vor Mietbeginn: 50% der Übernachtungskosten
  • Ab dem 7. Tag vor Mietbeginn: 80% der Übernachtungskosten
  • Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise ist 90% der Übernachtungskosten zu entrichten 

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Stornierung des Vertrages einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben das Recht eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

 

5. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter hat das Recht, innerhalb von 12 Stunden ab Buchung vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt per Mail ist hierbei ausreichend.

 

6. Empfehlung einer Reiserücktrittsversicherung

Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

7. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter Ersatz verlangen.


8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der LDGG Immobilien GmbH unter vermietung@ldgg.de anzuzeigen.
 
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. 

 

9. Tierhaltung

Das Mitbringen einen Haustiers ist in bestimmten Objekten nach Absprache gestattet. Es ist darauf zu achten, dass das Tier keine Schäden an Ferienhaus, Inventar und/ oder Außenanlagen macht. 

 

10. Rauchverbot

Das Rauchen ist in den Mietobjekten nicht gestattet.

 

10. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel selbst.

 

11. Hausordnung

Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren und das Hören lauter Musik ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Im Übrigen gilt die im Objekt ausgelegte Hausordnung.

 

12. Haftung 

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
 

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.


Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. 

 

13. Schlussbestimmungen 

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. 


Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zeven

Es gilt deutsches Recht.